Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn Sie mit dem SNCB Fahrrad reisen möchten:
Gefaltete Fahrräder und Roller:
- Sie dürfen kostenlos mitgenommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie müssen vor dem Einsteigen und während der Fahrt gefaltet oder zusammengeklappt sein.
- Sie müssen in dafür vorgesehenen Bereichen verstaut werden (unter Ihrem Sitz, zwischen den Sitzen oder im Eingangsbereich des Waggons).
Nicht faltbare Fahrräder:
- Sie müssen einen Fahrradzuschlag bezahlen, wenn Sie Ihr nicht faltbares Fahrrad im Zug mitnehmen möchten (normales Fahrrad, aber auch Tandem, Anhänger, Segway oder Elektrofahrrad).
- Der Zugbegleiter wird Ihnen mitteilen, wo Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt unterbringen können.
E-Bikes:
- E-Bikes unterliegen den gleichen Regeln wie normale Fahrräder. Sie müssen eine Fahrradkarte für Ihr E-Bike kaufen und es in den dafür vorgesehenen Bereichen abstellen.
Fahrradabstellplätze:
- Fahrräder sollten in den dafür vorgesehenen Fahrradbereichen im Zug abgestellt werden. Sie sind verantwortlich für die Sicherung Ihres Fahrrads während der Fahrt.
Parken:
- Viele SNCB-Bahnhöfe bieten Fahrradparkplätze an. Stellen Sie sicher, dass Sie diese vorgesehenen Bereiche nutzen, um Strafen oder das Entfernen zu vermeiden.
Sicherheit:
- Befolgen Sie immer die Bahnhofsregeln bezüglich der Nutzung von Fahrrädern und Rollern, um die Sicherheit und den Komfort aller Passagiere zu gewährleisten.